AGB & Nutzungsvereinbarung
FYNT Talent-Marketplace
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der INFINIT People GmbH, Wallstrasse 12, 41061 Mönchengladbach (nachfolgend Infinit) ist die Bereitstellung der Plattform „FYNT“ (nachfolgend FYNT oder Plattform) und deren Nutzung über das Internet (nachfolgend auch Dienst).
1.2 Die Software bietet eine unter www.fynt.io.com erreichbare Talent-Plattform (nachfolgend Plattform), auf der die Unternehmenskunden von Infinit (nachfolgend Partner) potentiell passende Kandidaten (nachfolgend Talente) prüfen und einige weitere Funktionen zur Kommunikation und einem etwaigen Vertragsschluss mit den Talenten nutzen können (nachfolgend auch Erfolgsfall).
Infinit bietet Unternehmen entgeltliche Dienstleistungen im Rahmen der Nutzung der Plattform an.
1.3 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das jeweils vom Partner angenommene Angebot (nachfolgend Buchung), soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Infinit ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere auch für Einkaufs- oder andere Vertragsbedingungen des Kunden.
1.4 Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge:
- die Buchung
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 2 Leistungen
2.1 Mit Buchung einer der Module erhält der Partner Zugriff auf die Talent-Plattform www.fynt.io sowie weitere in den Modulen enthaltenen Leistungen, welche in der Buchung enthalten sind.
2.2 Infinit bietet zwei modulare Dienstleistungen an:
- Modul 1 (HYRE)
- Modul 2 (Unlimited)
Es ist möglich ohne Einhaltung einer Frist von HYRE auf Unlimited zu wechseln.
Talente, die sich nach Kündigung dieses Moduls oder nach dem Wechsel in ein anderes Modul in laufenden Bewerbungsverfahren des Partners befinden, werden dem Partner im Erfolgsfall mit einer Transaktionsgebühr in Rechnung gestellt (Mehr dazu unter § 6 Vergütung). Durch den Wechsel in Unlimited verlängert sich der Vertrag ab dem Tag der Umstellung erneut um 12 Monate und es fallen die Nutzungsgebühren für das neue Modul an.
Ein Wechsel von Unlimited zu HYRE ist nur nach Ablauf der Laufzeit des Moduls möglich.
2.3 Darüber hinaus können Partner auf weitere variabel buchbare Optionen zurückgreifen:
- Active-Sourcing-Option / Suchauftrag
- Optionale Nachbesetzung (im HYRE-Modul)
- Recruiting-Strategy-Option
Der Suchauftrag hat eine Laufzeit von einem Monat und sind mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
3.1 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der Buchungsbestätigung und ist zeitlich unbeschränkt.
3.2 Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit einer der gebuchten Module von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Ausstehende Zahlungen etwaiger für die Nutzung der Plattform oder in der Vertragslaufzeit anfallender Vergütungen bleiben von einer etwaigen ordentlichen Kündigung unberührt. Der Vertrag verlängert sich um die vorangegangene Laufzeit und zu der vorangegangenen Vergütung, es sei denn, dass eine fristgerechte Kündigung erfolgt ist.
3.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Infinit insbesondere vor, wenn
- der Partner zahlungsunfähig ist oder sich für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet
- über das Vermögen des Partners die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
- der Partner sich in Zahlungsverzug befindet und auch nochmalige Aufforderung mit angemessener Frist die in Verzug befindliche Summe nicht bezahlt oder
- der Partner vertragliche Pflichten verletzt und die Verletzung auch auf Aufforderung mit angemessener Frist nicht abstellt.
3.4 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3.5 Nach Ende der Laufzeit ist ein Zugriff auf die Plattform nicht mehr möglich.
§ 4 Nutzung der Plattform
4.1 Der Partner erhält mit Buchung Zugriff auf die Plattform und damit auf die Bewerberdatenbank von FYNT. Auf FYNT registrieren sich potenzielle Bewerber mit Ihrem Profil und veröffentlichen Ihre Informationen in anonymisierter Form - ohne Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen. Unternehmen, die einen kostenpflichten Zugang buchen (HYRE oder Unlimited), können auf die Profile zugreifen und diese für Ihre ausgeschriebenen Stellen screenen und für sich bewerten. Interessiert sich der Partner für ein Profil, kann er eine Kontaktanfrage senden, welche durch Infinit bearbeitet und dem Talent zugestellt wird. Ist auch das Talent interessiert leitet Infinit die vollumfänglichen Unterlagen und Angaben des Talentes an den Partner weiter.
4.2 Es obliegt alleine dem Partner alle hinterlegten Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Infinit übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben und ist auch nicht zu deren Prüfung verpflichtet. Der Partner trägt darüber hinaus die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines Kandidaten selbst (z.B im Rahmen von Vorstellungs- bzw.Bewerbungsgesprächen) bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen.
4.3 Kommt es seitens des Kunden zu einer Einstellung oder einem anderen Vertragsverhältnis mit einem von Infinit vorgestellten Talent (nachfolgend Erfolgsfall), ist der Kunde verpflichtet, Infinit hiervon innerhalb von 7 Tagen mündlich oder schriftlich zu unterrichten.
4.4 Dem Kunden stehen in der Plattform bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Die Plattform beinhaltet keine Datensicherung für den Kunden. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung entfernt oder gelöscht werden.
4.5 Der Partner benötigt für den Zugang zur Plattform Zugangsdaten. Nach Buchung erhält der Partner einen Link über den er die Möglichkeit hat, seine Zugangsdaten anzulegen und erhält somit Zugriff auf die Plattform. Der Partner behandelt Zugangsdaten für den Dienst streng vertraulich. Er darf Zugangsdaten nur denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich machen, die den Dienst im Rahmen ihrer Aufgaben nutzen dürfen.
4.6 Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Infinit unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.7 Hat Infinit konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Partner die Plattform entgegen dieser Bestimmungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Partners unbefugt auf die Plattform zugreift, so ist Infinit berechtigt, den Zugang des Partners zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Grundsätzlich wird dem Kunden vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
§ 5 Vertraulichkeit & Geheimhaltung
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen oder ihren Mitarbeitern im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangen, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Die Parteien verpflichten sich weiter, mit ihren Mitarbeitern vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die die vereinbarte Vertraulichkeit gewährleisten.
5.2 Der Partner verpflichtet sich, die ihm von Infinit zur Kenntnis gebrachten Informationen über Talente nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens weiterzugeben.
5.3 Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Infinit. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Informationen durch den Partner an Dritte ist der Partner verpflichtet, die vertrauliche Behandlung dieser Informationen in geeigneter Weise sicher zu stellen.
5.4 Soweit Dritte eine entgeltliche Dienstleistung beauftragen, kommt der Vertrag mit dem Dritten zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
§ 6 Vergütung & Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen gebuchten Module und Optionen sind bei Buchung im jeweiligen Angebot enthalten. Der Partner zahlt die bei der Buchung vereinbarte Vergütung.
6.2 Zahlungen der Nutzungsgebühren sind mit Buchung sofort fällig. Hat der Partner eine mögliche Zusatzoption gebucht, so ist diese, falls nicht anders vereinbart, mit Beginn der Laufzeit zum spätestens dritten Werktag eines jeden Monats bis zur Kündigung der Zusatzoption fällig. Zusatzoptionen sind jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündbar.
6.3 Erfolgsabhängige Transaktionsgebühren sind, mit Erhalt einer ordnungsgemäßen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Etwaige Nachberechnungen werden separat in Rechnung gestellt.
Transaktionsgebühren entstehen, wenn ein Partner ein Talent, mithilfe der FYNT-Plattform einstellt (ausschließlich in HYRE).
6.4 Die o.g. Transaktionsgebühr entfällt, wenn der Partner Infinit binnen 7 Werktagen ab der Vorstellung des Talents schriftlich oder in Textform davon unterrichtet hat, dass
- das vorgestellte Talent 6 Monate vor Vorstellung durch Infinit dem Partner bereits bekannt war.
Falls nötig, ist der Partner verpflichtet, auf Anforderung von Infinit anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen, durch wen und/oder auf welche Art und Weise der Partner von der Person des Talentes für die Kenntnis erhalten hat.
6.5 Jegliche Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.6 Kommt der Partner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist Infinit berechtigt, die weitere Leistungserbringung für die Dauer des Verzugs einzustellen. Infinit wird dem Kunden diese Maßnahme vorab schriftlich androhen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Leistungsverweigerung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
§ 7 Leistungsverhinderung & Haftung
7.1 Die Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Partner hat Mängelansprüche unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber Infinit geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung.
7.2 Kann Infinit die für den Kunden übernommenen Leistungen aufgrund von Umständen ganz oder teilweise nicht erbringen, die Infinit nicht zu vertreten hat, hat Infinit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz trifft Infinit in diesem Falle jedoch ausdrücklich nicht.
7.3 Infinit steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Partner seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder sich mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet. Die sonstigen Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
7.4 Infinit haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung des Dienstes oder eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs durch den Partner entsteht.
7.5 Infinit übernimmt für die Profile nicht die inhaltliche Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese auf Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. Darüber hinaus haftet Infinit nicht für die arbeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Zulässigkeit der Profile sowie die Zulässigkeit ihrer Einstellung in die Plattform.
7.6 Die Haftung der Parteien auf Schadenersatz (gleich aus welchem Rechtsgrund) richtet
sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Höhere Gewalt
8.1 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien
liegende und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, entbinden die Parteien für ihre Dauer von der Pflicht zur entsprechenden Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird die jeweils andere Partei in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als 6 Monate, ist jede Parteiberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten(§ 7.2). Eine Verpflichtung zu Schadenersatz der Parteien besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit dies rechtlich zulässig ist, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart haben oder vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten, Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
9.3 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollissionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ist ausschließlich Mönchengladbach, wenn die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
9.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Infinit.
9.6 Infinit ist nach einem Vertragsschluss berechtigt, den Kunden (z. B. durch Verwendung des Unternehmenslogos) auf der Plattform und in sämtlichen anderen Medien als Referenzkunden zu nennen.
9.7 Infinit ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Der Partner erhält in einem solchen Fall eine schriftliche Ankündigung und hat 6 Wochen nach Zugang dessen die Möglichkeit der Änderung zu widersprechen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Partner nicht schriftlich widerspricht. Infinit wird dem Partner im Rahmen der Ankündigung gesondert auf die Rechtsfolgen hinweisen.
Stand: 01.07.2024